Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit (Behavior Based Safety, BBS)
Wer verhaltensbasierte Arbeitssicherheit umsetzen möchte, sollte einige Punkte beachten. Zunächst sollte geklärt werden, was eigentlich der Auftrag ist. Hierzu ist es vorteilhaft, Grundsätze (oder Leitsätze) aufzustellen. Viele Firmen haben bereits solche Grundsätze, das Problem ist, dass sie zu unspezifisch sind. Es ist sicherlich gut, solche Grundsätze zu formulieren: „Wir wollen die Nummer 1 in Sachen Arbeitssicherheit sein!“ – Aber es sollte etwas mehr daraus abgeleitet werden können als nur ein „frommer Wunsch“. Ein Grundsatz sollte drei Bestandteile haben:
Bei dem letzten Punkt sollte man sich auf die Werte beziehen, die ein Unternehmen kennzeichnen, z.B. den Respekt für den einzelnen Mitarbeiter usw. Dabei müssen später von diesen abstrakten Prinzipien konkrete Praktiken abgeleitet werden (wie äußert sich dieser Respekt?).
Diese Konkretisierung ist erforderlich, um es sowohl dem Management als auch den Mitarbeitern zu ermöglichen, die Erreichung der Ziele ständig zu prüfen und so ein Feedback zu bekommen. Mitarbeiter, die wissen, dass die Bemühungen um mehr Arbeitssicherheit auf bestimmten Werten fußen, sind später eher bereit, ihre Beobachtungen ehrlich durchzuführen - und nicht nur Bögen „pro forma“ auszufüllen -, weil sie wissen, dass dahinter die Sorge um den anderen Mitarbeiter und die Sicherheit aller Mitarbeiter steht.
Bevor mit der Umsetzung eines BBS-Prozesses begonnen wird, kann dieser einen Namen bekommen. Das mag nebensächlich erscheinen. Es ist aber bedenkenswert, ob ein selbstgewählter Namen nicht die „Identifikation“ der Mitarbeiter mit dem BBS-Prozess erhöht. Andererseits kann es auch von Vorteil sein, keinen Namen zu vergeben, etwa, wenn es bereits einen Arbeitssicherheitsprozess gibt und die Gefahr besteht, dass die Mitarbeiter den BBS-Prozess nur als „wieder mal was Neues“ betrachten könnten.
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