Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit (Behavior Based Safety, BBS)
Nun muss man Richtlinien für die Durchführung von Beobachtungen entwickeln. Am Besten ist es, man malt sich ein Ablaufdiagramm, um dies besser zu veranschaulichen.
Wer soll die Beobachtungen durchführen? – Idealerweise sollten alle Mitarbeiter im Betrieb Beobachtungen durchführen. Dies ist oft nicht praktikabel, auch wenn eine bestimmte Gruppe von Beobachtern den Nachteil mit sich bringt, dass Sicherheit wieder zu einer Experten-Angelegenheit wird; im schlimmsten Fall wird diese Gruppe als eine Art „Sicherheitspolizei“ angesehen. Hier muss man durch eine offene Informationspolitik gegensteuern.
Sollte das Beobachten freiwillig sein? – In einigen Unternehmen ist das Beobachten freiwillig, in anderen ist es nur für die Angestellten freiwillig, nicht aber für das Management, die Vorarbeiter und die Mitglieder der Steuerungsgruppe. Einige wenige Unternehmen machen das Durchführen von Beobachtungen zur Pflicht. Letzteres bringt die Gefahr mit sich, dass die Beobachter „schummeln“ und nur Bögen ausfüllen, ohne wirkliche Beobachtungen durchgeführt zu haben. Wenn man das Durchführen von Beobachtungen freiwillig macht, hat man dagegen nur mit dem Problem der Motivation zu tun. Dieses Problem ist leichter in den Griff zu kriegen als das Problem des „Schummelns“: Man kann leichter die Teilnahme an Beobachtungen messen als die Qualität der Beobachtungen. Auch lässt sich bei Freiwilligkeit das Problem der Selbstzufriedenheit besser kontrollieren: Wenn die Mitarbeiter selbstzufrieden werden, weil die Unfallrate stark sinkt, werden sie weniger gern an Beobachtungen teilnehmen. Man kann jetzt etwas unternehmen, um die Motivation der Mitarbeiter wieder zu steigern. Da die Unterstützung des Managements für die betriebliche Sicherheit eine wichtige Komponente ist, sollte man das Beobachten für das Management, die Vorarbeiter und die Mitglieder der Steuerungsgruppe verpflichtend machen.
Sollte das Beobachtet-werden freiwillig sein? – In den meisten Unternehmen ist die passive Teilnahme an Beobachtungen eine Grundvoraussetzung bei der Einstellung. Man sollte dennoch wenigstens während der Einführung des BBS-Prozesses die Erlaubnis der Mitarbeiter einholen, um so die Widerstände gegen den Prozess zu reduzieren. Später kann man dazu übergehen, das Beobachtet-werden zur Pflicht zu machen, aber den Mitarbeitern erlauben, einzelne Beobachtungen abzulehnen (etwa, wenn sie gerade keine Zeit für das Feedback haben usw.).
Sollte der Beobachter die Beobachtung ankündigen? – Zu Beginn sicherlich, wiederum, um die Ängste bezüglich der Beobachtung zu mildern. Später kann als „Ankündigung“ genügen, wenn der Beobachter mit dem Clipboard in der Hand in den Arbeitsbereich kommt. Die Bedenken, dass der Beobachter durch das Ankündigen keine objektive Stichprobe des Arbeitsverhaltens erhält, sollten als zweitrangig gelten. Wenn die Arbeiter während der Beobachtung sicherer als gewöhnlich arbeiten, hat man um so mehr Gelegenheit, das sichere Verhalten zu verstärken. Zweck der Beobachtung im BBS-Prozess ist ja nicht, jemanden beim unsicheren Arbeiten zu „erwischen“. Wenn bei einer angekündigten Beobachtung dennoch unsicheres Verhalten beobachtet wird, ist dies um so mehr ein Hinweis auf echte Trainingsmängel.
Wie sollten Beobachtungen durchgeführt werden? – Dies hängt von der Häufigkeit von Unfällen ab. Wenn das Risiko von Unfällen sehr hoch ist, sollten mehrmals täglich bis wöchentlich Beobachtungen durchgeführt werden, wenn es niedriger ist, nur monatlich oder ein paar Mal im Jahr.
Wann sollten die Beobachtungen durchgeführt werden? – Dies sollte im Ermessen des Beobachters liegen. Ratsam ist es, die Zeiten, zu denen beobachtet wird, zu variieren. Die Ergebnisse hinsichtlich der Häufung früherer Unfälle aus dem Assessment können nun hinzugezogen werden, um die Beobachtungen auf die Zeiten mit besonders hohem Unfallrisiko zu legen. Auch bei besonderen Vorkommnissen (z.B. die Eröffnung einer neuen Produktionslinie) können Beobachtungen angesetzt werden.
Sollten Beobachtungen nur innerhalb einer Abteilung oder abteilungsübergreifend durchgeführt werden? – Die Beobachter fühlen sich in der Regel am wohlsten, wenn sie Tätigkeiten beobachten, mit denen sie vertraut sind. Somit sollte man damit beginnen, nur abteilungsintern zu beobachten. Später aber sollten auch abteilungsübergreifende Beobachtungen stattfinden. Der Beobachter tut sich dann am leichtesten, wenn er zur Beobachtung einen Mitarbeiter aus der beobachteten Abteilung hinzuzieht.
Sollte ein Arbeitsbereich, ein Mitarbeiter oder eine bestimmte Aufgabe beobachtet werden? – Das hängt von den Umständen ab. Wenn viele Arbeiter in einem Bereich tätig sind, ist es praktisch, sie zusammen zu beobachten; wenn die Mitarbeiter aber über den Betreib verteilt sind, muss der Beobachter zum einzelnen Beobachteten gehen. Manche Aufgaben werden nicht ständig ausgeführt, daher müssen manchmal Beobachtungen nur für eine Tätigkeit angesetzt werden.
Die Beobachtungspunktekarte sollte – nachdem sie der Beobachter mit dem Beobachteten besprochen hat – der Steuerungsgruppe zugeführt werden.
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